Dass auf Baustellen die Arbeitssicherheit nicht vernachlässigt werden darf, steht außer Frage. Als Bauherr müssen Sie sich allerdings nicht allein um die Planung und Umsetzung von Schutzmaßnahmen kümmern.
Bei zahlreichen Bauvorhaben ist ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) von Bedeutung.
Die Bestellung eines SiGeKos ist in der Baustellenverordnung vorgeschrieben, sofern mehrere Dienstleister gleichzeitig Aufgaben auf der Baustelle erfüllen. Seit 1998 besteht diese Pflicht nach § 3 der Baustellenverordnung.
Ein SiGeKo ist von großer Bedeutung für die erfolgreiche Durchführung der Bauarbeiten: Er ist in die
zeitliche Organisation des Bauprozesses eingebunden und vermeidet mit seiner Arbeit
Gefährdungen auf der Baustelle.
Aus unserer Sicht ist die Beauftragung eines Sicherheits- und Gesundheitskoordinators für alle professionellen Bauprojekte zu empfehlen.
Unter rechtlichen Gesichtspunkten ist die Beauftragung eines SiGeKos nicht immer von Bedeutung:
Sofern die Arbeiten von nur einem Arbeitgeber ausgeführt werden, schreibt die Baustellenverordnung keine Beauftragung vor.
In der Realität führt diese Handhabung potenziell zu Schwierigkeiten:
Falls sich im Laufe des Bauprozesses herausstellt, dass ein weiterer Dienstleister hinzugezogen werden sollte, wird ein Sicherheitskoordinator notwendig. Daneben müssen Sie in der Planung die Grundsätze nach § 4 des Arbeitsschutzgesetzes beachten – hier kann ein SiGeKo wichtige Beiträge leisten.
Für folgende Bauvorhaben müssen Sie einen SiGeKo beauftragen:
Die Bedeutung eines SiGeKos für Ihr Bauprojekt wird beim Blick auf dessen zahlreiche Aufgabenbereiche ersichtlich:
Sofern der Bauherr über ausreichende Vorerfahrung verfügt, kann er selbst die Rolle des Sicherheitskoordinators erfüllen. Andernfalls muss er einen Dritten beauftragen, der das gesetzlich vorgeschriebene Anforderungsprofil erfüllt:
Durch Fortbildungen können Fachleute aus der Baubranche die erforderlichen Kenntnisse zum
Arbeitsschutz auf Baustellen
erlangen.
Während der Planungsphase kann ein SiGeKo die Ausschreibung unterstützen. Beispielsweise ist arbeitet er daran, terminliche Komplikationen aufgrund von Gefährdungen bei gewissen Arbeitsschritten im Voraus zu erkennen.
Zudem kann der Koordinator Vorankündigungen bei den zuständigen Behörden erleichtern, weil professionelle Sicherheitskonzepte von Beginn an eingesehen werden können.
Für Sie als Bauherr garantieren die Leistungen eines SiGeKos, dass die Baustellenverordnung und das Arbeitsschutzgesetz eingehalten werden.
Mit der
kompetenten Koordination beteiligter Baufirmen auf der Baustelle trägt er maßgeblich zum
Erfolg Ihres Projekts bei.
INHABER
ATP KNEITZ
Dipl. Ing. (FH) Klaus Kneitz
ANFAHRT
Am Häuslesacker 5
97267 Himmelstadt
Hauptstraße 20
97753 Karlstadt
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