In jedem Bauprojekt rücken im Verlauf auch die Brandschutzauflagen in den Fokus. Meist ist ein Brandschutzkonzept bereits im Rahmen des Bauantrags vorzulegen.
Wer schon einmal in die Planungen rund um ein Bauvorhaben involviert war, ist dabei sicher auf den Begriff der Gebäudeklassen gestoßen.
Die Einteilung in Gebäudeklassen entscheidet, welche Brandschutzmaßnahmen im Einzelfall erforderlich sind. Hiermit trägt der Gesetzgeber der Tatsache Rechnung, dass Gebäude unterschiedlich genutzt werden, verschieden groß sind und über andere bauliche Eigenheiten verfügen.
Mithilfe der Gebäudeklasse kann so festgelegt werden, was Sie beim Bau rund um den Brandschutz beachten müssen (feuerbeständige Wände, Fluchtwege etc.).
Wir werfen einen genaueren Blick auf das System der Gebäudeklassen. Wie Sie problemlos den Anforderungen gerecht werden, lesen Sie hier.
Es gibt fünf verschiedene Gebäudeklassen. Gebäudeklasse 1, welche die niedrigsten Brandschutzanforderungen beinhaltet, wird dabei nochmals in zwei Unterklassen aufgeteilt.
Um in der Praxis festzustellen, in welche Gebäudeklasse ein Objekt fällt, müssen zahlreiche Aspekte in Betracht gezogen werden:
All diese Parameter dienen dazu, im Fall der Fälle Leben zu retten.
Gebäude, die direkt an andere Objekte angrenzen, müssen höhere Brandschutzauflagen erfüllen als freistehende Häuser. Zudem gibt die Einteilung in eine Gebäudeklasse Aufschluss darüber, wie die Feuerwehr im Brandfall vorgehen muss.
Als Faustregel gilt: Je mehr Stockwerke ein Gebäude hat, desto strengere Vorschriften gibt es beim Brandschutz.
Überschreitet die Gebäudehöhe die Grenze von 13 Metern, kann die Feuerwehr darüber liegende Gebäudeteile nicht evakuieren. In der Bauordnung reagiert man unter anderem mit höheren Ansprüchen an Fluchtwege.
Die bundesweite Musterbauordnung (MBO) legt folgende Werte zur Veranschlagung der Gebäudeklassen fest:
Die jeweiligen Landesbauordnungen sind nach der Musterbauordnung verfasst. Dennoch existieren länderabhängig Abweichungen hinsichtlich der exakten Bemessungswerte. In der Praxis legt die betreffende Landesbauordnung fest, in welche Gebäudeklasse ein Objekt einzuteilen ist.
Bei der
Planung eines Gebäudes ist es hilfreich, frühzeitig den Kontakt mit den zuständigen Behörden zu suchen.
Wir empfehlen Ihnen: Halten Sie im Zweifelsfall Rücksprache mit Sachverständigen und erfragen Sie Details zu den Brandschutzauflagen. Idealerweise vollziehen Sie diesen Schritt schon zu Beginn, unmittelbar nach der Grundlagenermittlung. So verhindern Sie, dass Sie bereits ausgearbeitete Pläne im Laufe des Genehmigungsverfahrens revidieren müssen. Mit einem Brandschutzkonzept, das in jedem Aspekt der Gebäudeklasse entspricht, tragen Sie zum Erfolg des gesamten Projektes bei.
Im Zuge von Umbauten oder Umnutzungen kann sich die Gebäudeklasse einer Immobilie ändern. Leider vergessen Auftraggeber diese Tatsache immer wieder und riskieren im Ernstfall schwerwiegende Folgen.
Unter anderem führen folgende bauliche Maßnahmen an Bestandsimmobilien dazu, dass das Objekt in eine neue Gebäudeklasse fällt:
Im Umkehrschluss kann es bei Umbauten vorkommen, dass Sie fortan niedrigere Brandschutzauflagen berücksichtigen müssen. Legen Sie zwei Wohneinheiten zu einer Wohnung zusammen, veranschlagen die Behörden möglicherweise nur noch Gebäudeklasse 1.
Nachhaltige Bauweisen liegen im Trend und spielen eine wichtige Rolle für eine grünere Zukunft. Die Wahl der Baustoffe und -materialien wirkt sich jedoch auch auf den Brandschutz aus. Bisher gelten beispielsweise für Holzbauten besondere Auflagen, die Bauherren vor Probleme stellen.
Der Grund dafür: Feuer breitet sich innerhalb eines Gebäudes mit Holzkonstruktion schneller aus als in herkömmlichen Ziegel- oder Betonbauten. Nach der MBO und den Vorschriften der Gebäudeklassen wären Holzbauten rechtlich häufig nicht möglich. Etwa schreibt die Musterbauordnung vor, dass Materialien bestimmter baulicher Strukturen feuerbeständig sein müssen, was der Verwendung von Holz entgegensteht.
Allerdings gibt es Hoffnung für Ihr Vorhaben. Sie haben die Möglichkeit, eine Sondergenehmigung für Ihr Gebäude mit Holzbauweise zu erhalten. Voraussetzung ist, dass Ihre Maßnahmen im Brandfall einen ausreichenden Schutz gewährleisten. Sofern Sie die Schutzziele der gültigen Bauordnung erreichen, darf Ihr Gebäude von den Vorschriften aus den Gebäudeklassen abweichen.
Professionelle Unterstützung ist hier essentiell. Nur mit erfahrenen Fachplanern an Ihrer Seite können Sie sicher sein, dass Ihr Projekt mithilfe einer Sondergenehmigung bewilligt wird.
Ob der Gesetzgeber in Zukunft einheitliche Standards für die umweltfreundlichen Holzbauten schafft, bleibt indes abzuwarten.
Wir vom Ingenieurbüro ATP Kneitz stehen Ihnen beim Thema Brandschutz mit unseren Leistungen zur Verfügung. Wir planen bauliche Maßnahmen in Übereinstimmung mit der zutreffenden Gebäudeklasse.
Handelt es sich bei Ihrem Bauvorhaben um einen Sonderbau, gelten spezielle Vorschriften. Auch hier sind wir ein geeigneter Ansprechpartner. Gern kümmern wir uns um Brandschutznachweise und Fluchtwege oder beraten Sie zu feuerbeständigen Baustoffen.
Mit der Kategorisierung in Gebäudeklassen bekommen Bauherren ein verständliches System an die Hand, nach welchem Brandschutzauflagen im Einzelfall bestimmt werden.
Idealerweise vertrauen Sie von Beginn an auf die Unterstützung eines fachkundigen Ingenieurbüros. So werden bereits in der Planung die richtigen Maßnahmen verankert.
Wissen Sie, welche Gebäudeklasse für Ihr Vorhaben gilt, können Sie Brandschutzmaßnahmen erfolgreich planen. Da die Schutzziele je nach Gebäudeklasse variieren, sind unterschiedliche Konzepte und Pläne erforderlich.
Beachten Sie, dass sogar die Auswahl der Baustoffe und die bauliche Struktur selbst den Brandschutzauflagen genügen müssen. Somit ist es unerlässlich, dass Sie Ihr Vorhaben von einem Sachverständigen richtig klassifizieren lassen.
Die Behörden bestimmen anhand der Merkmale Ihres Gebäudes, welche Gebäudeklasse zutreffend ist. Die jeweilige Landesbauordnung macht hierzu klare Vorgaben.
Meist ordnet bereits der Bauherr das Bauvorhaben im Zuge des Antrags in eine Gebäudeklasse ein. Dabei handelt es sich aber lediglich um eine unverbindliche Einschätzung, der die Bauaufsichtsbehörde nicht zwingend zustimmt.
INHABER
ATP KNEITZ
Dipl. Ing. (FH) Klaus Kneitz
ANFAHRT
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97267 Himmelstadt
Hauptstraße 20
97753 Karlstadt
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