Schallschutznachweise vom Ingenieurbüro ATP Kneitz

Sie planen ein Bauprojekt und möchten mit einem fundierten Schallschutznachweis sicherstellen, dass Ihr Gebäude höchsten Standards entspricht? Dann sind wir vom Ingenieurbüro ATP Kneitz der richtige Ansprechpartner.


Unsere erfahrenen Sachverständigen fertigen umfangreiche Nachweise gemäß der gesetzlichen Vorschriften an.

Auch für Sonderbauten, die besonderen behördlichen Auflagen unterliegen, können Sie auf unser Know-how vertrauen. 


Gerne beraten wir Sie außerdem zu möglichen Schritten, falls Ihre Pläne den Schallschutzrichtlinien nicht entsprechen sollten.

Mit kompetenten Fachplanern gelingt die Genehmigung Ihres Projekts problemlos. 

Schallschutznachweis – Definition und Anforderungen

Ein Schallschutzgutachten stellt fest, ob die geplante bauliche Struktur über eine ausreichende Schalldämmung verfügt.


Beim Überprüfen der Pläne spielen diverse Faktoren eine Rolle:


  • Anforderungen der Nachtruhe
  • Arbeitsbedingungen und gesetzlich regulierte Lärmpegel 
  • Wohnqualität der Eigentümer oder Mieter


Das oberste Ziel ist, Menschen in Innenräumen vor unzumutbaren oder gesundheitsschädigenden Lärmbelastungen zu schützen.

Die DIN-Norm 4109-1 formuliert verbindliche Anforderungen für den Schallschutz. Sie kann sowohl auf Wohngebäude als auch auf Nichtwohngebäude zutreffen. 


Um effektiven Schallschutz in der Praxis zu ermöglichen, untersuchen die Experten beim Erstellen des Schallschutzgutachtens mehrere potenzielle Lärmquellen:


  • Geräusche aus anderen Räumen
  • Einwirken von Außenlärm
  • Lärmentwicklung durch haustechnische Anlagen


Der Schallschutznachweis behandelt dabei die Trittschalldämmung sowie die Luftschalldämmung, um die Geräuschübertragung exakt zu bewerten. Die DIN 4109-1 sieht ausdrücklich vor, dass der Nachweis auf Grundlage der Gebäudepläne errechnet werden darf.

Ein bauakustisches Messverfahren ist nicht nötig.

Wann ist ein Schallschutznachweis notwendig?

Die Musterbauordnung (MBO) dient als Grundlage für die Landesbauordnungen der einzelnen Bundesländer.


Laut §15 MBO ist ein Schallschutznachweis bei folgenden Gebäudetypen erforderlich: 


  • Bürogebäude
  • Mehrfamilienhäuser
  • Hotels und Herbergen
  • Schulen und Universitäten
  • Krankenhäuser und gesundheitliche Einrichtungen 


Es ist zudem möglich, dass für Ihr Bauvorhaben besondere Schallschutzstandards gelten.

Beispielsweise ist das der Fall, wenn sich Ihr Gelände innerhalb einer Einflugschneise eines Flughafens oder in der Nähe einer frequentierten Verkehrsader befindet.


Da der Schallschutznachweis für den Bauantrag vorliegen muss, unterstützen wir Sie bereits zu Beginn Ihres Projekts.

In der Regel fertigen wir die erforderlichen Dokumente in der Entwurfsplanung, der dritten Leistungsphase nach HOAI, an. Selbstverständlich stehen wir Ihnen bei Bedarf bereits bei der Grundlagenermittlung beratend zur Seite.

Schallschutznachweis: Die Rolle der Baustoffe

Für den Schallschutznachweis ist die Schallabsorption ein wichtiger Faktor.

Hierbei geht es darum, wie sich die innere Beschaffenheit von Räumen auf den Lautstärkepegel auswirkt. 


Mit einer intelligenten Wahl der Baustoffe können Sie Schallenergie effektiv aus einem Raum entnehmen.

Entscheidend sind vor allem die Dichte, Oberflächenbeschaffenheit und die Materialstärke der baulichen Elemente.

Zudem lassen sich durch spezielle Maßnahmen Ober- und Unterbeläge entkoppeln. Das mindert die Ausbreitung von Trittschall.


Durch entsprechende Dämmschichten an Außen- oder Innenwänden können Sie auch einen passiven Schallschutz realisieren.

Dieser reduziert die Lärmeinwirkung auf das Gebäude. 


Zu den häufig verwendeten Baustoffen zählen unter anderem Steinwolle, Glaswolle, Polystyrol, Kokosfaser oder Holzwolle. 


Im Schallschutznachweis fassen die Experten alle Materialeigenschaften und baulichen Konstruktionen zusammen, die notwendig sind, um den Schallschutznormen zu genügen.

Wir fertigen fundierte Schallschutznachweise für Sie an

Schallschutznachweise nach DIN 4109-1 sind bei vielen Projekten essentiell für die Baugenehmigung.

Mit dem Nachweis legen wir den Grundstein für eine optimale Raumakustik und helfen, Verzögerungen im Bauprozess zu vermeiden. 


Gerne unterstützen wir Sie auch bei der Ausschreibung an kompetente Gewerbe und empfehlen akustisch wirksame Baustoffe. 


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