Alles Wissenswerte zum Feuerwehrplan

März 23, 2023

Beim Thema Brandschutz verliert man leicht den Überblick. Vom Bauantrag bis zur Gebäudebetreuung gibt es für Immobilieneigentümer und Hausverwaltungen zahlreiche Vorschriften zu beachten.


Hierzu zählt auch der Feuerwehrplan, der Bestandteil umfangreicher Brandschutzmaßnahmen ist.


Doch wie sieht ein Feuerwehrplan eigentlich aus und wann wird er benutzt? Für welche Gebäude ist er vorgeschrieben und wer erstellt ihn?


In diesem Beitrag bekommen Sie praktische Informationen über den Feuerwehrplan. Was rund um den Plan für Sie wichtig ist, erfahren Sie hier.

Feuerwehrplan

Was ist ein Feuerwehrplan?

Menschenleben schützen, Sachschäden begrenzen und die Ausbreitung von Feuer verhindern – Ein Feuerwehrplan dient Einsatzkräften im Falle eines Brandes als Führungsmittel. Er ist zentrales Werkzeug zur Orientierung im Gebäude. Mit dem Feuerwehrplan stellen Sie sicher, dass Rettungsmaßnahmen optimal eingeleitet werden können. 


Sofern vorhanden, basiert die Einsatzvorbereitung vor Ort auf dem Feuerwehrplan. Der Plan enthält folgende Informationen und Teilpläne:


  • Allgemeine Informationen zum Objekt
  • Übersichtspläne
  • Etagenpläne 
  • Sonderpläne, z.B. Pläne sanitärer Infrastruktur
  • Relevante Erläuterungen in Textform


Damit der Plan im Ernstfall sofort verfügbar ist, hinterlegen Sie diesen bei der zuständigen Feuerwehr. Ein weiteres Exemplar liegt im Gebäude selbst vor, beispielsweise beim Hausmeister oder Pförtner.

Wann ist ein Feuerwehrplan vorgeschrieben?

In der Regel macht Sie die Brandschutzdienststelle auf die Notwendigkeit eines Feuerwehrplans aufmerksam. Die Behörden knüpfen die Genehmigung des Bauantrags dabei an die Erstellung eines Feuerwehrplans. 


Grundsätzlich sind Feuerwehrpläne für Objekte vorgeschrieben, bei denen aufgrund baulicher oder nutzungsbedingter Parameter besonders hohe Sicherheitsmaßstäbe gelten. Ob Ihr Gebäude einen Feuerwehrplan benötigt, können wir an dieser Stelle nicht pauschal beantworten. 


Für folgende Gebäudearten ist der Feuerwehrplan aufgrund der Verordnungen der Länder erforderlich: 


  • Krankenhäuser, medizinische Einrichtungen
  • Hochhäuser
  • Schulen, Universitäten und weitere Bildungseinrichtungen
  • Gewerbebauten mit mehr als 2000 m² Grundfläche
  • Lager für Gefahrgut, wie wassergefährdende Stoffe
  • Hotels und Herbergen mit mehr als 60 Betten
  • Kultur und Veranstaltungsräume mit Kapazitäten von mehr als 200 Personen


Es ist zudem möglich, dass Ihre Gebäudeversicherung vor der Vertragsübereinkunft einen Feuerwehrplan anfordert.

Anforderungen an den Feuerwehrplan

Die DIN-Norm 14095 “Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen” formuliert einheitliche Anforderungen an die Pläne. Seit dem 09. Januar 2023 ist eine erneuerte Fassung der DIN-Norm in Kraft. 


Neben Angaben zum Inhalt legt die DIN 14095 fest, wie die Pläne zu gestalten und zu formatieren sind. 


So wird Löschwasser im Plan in Signalblau mit dem RAL-Wert 5005 dargestellt. Räume und Flächen mit besonderen Gefahren kennzeichnen Sie in Signalrot (RAL-Wert 3001), horizontale Fluchtwege in Weißgrün (RAL-Wert 6019) und so weiter.


Der Gesetzgeber verpflichtet die Gebäudeeigentümer, den Feuerwehrplan stets auf dem neuesten Stand zu halten und gegebenenfalls Änderungen zu veranlassen. Sanierungen und Umbauarbeiten am Gebäude sind hier ein wichtiger Einflussfaktor. Lassen Sie im Zweifel vom Fachmann überprüfen, ob sich brandschutzrelevante Gebäudeparameter verändert haben.


Auch Umnutzungen von Objekten machen es möglicherweise erforderlich, den Feuerwehrplan zu aktualisieren.

Wer erstellt den Feuerwehrplan?

Ausschließlich fachkundige Personen dürfen Feuerwehrpläne anfertigen. Nachzuweisen ist eine entsprechende fachliche Ausbildung sowie Erfahrung in der Erstellung fachspezifischer Pläne wie Rettungspläne.


Als Fachplaner für Brandschutzkonzepte sind wir vom Ingenieurbüro ATP Kneitz kompetenter Ansprechpartner für Feuerwehrpläne. Die Sicherheitsanforderungen für Sonderbauten kennen wir im Detail. 


Wir sind in der Lage, den Feuerwehrplan im Rahmen eines umfangreichen Brandschutzkonzepts für Ihre Immobilie anzufertigen. Gerne unterstützen wir Sie bereits im Baugenehmigungsverfahren. So vermeiden Sie Verzögerungen bei der Antragstellung. 


Mit unseren Leistungen sind Sie beim Thema Brandschutz auf der sicheren Seite.

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