Baugenehmigung beantragen – Das müssen Sie beachten

Apr. 20, 2023

Ob bei Neubauten oder Umbauten – Die Baugenehmigung entscheidet über Ihr Bauvorhaben.


In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie eine Baugenehmigung beantragen. Wir verraten Ihnen, welche Möglichkeiten und Hürden es dabei gibt sowie wer für Ihren Bauantrag zuständig ist.

Baugenehmigung beantragen

Kann man bauen, ohne eine Baugenehmigung zu beantragen?

Nicht jedes Bauvorhaben benötigt eine Baugenehmigung. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, zu bauen, ohne eine Baugenehmigung zu beantragen. Wir empfehlen Ihnen aber, sich stets detailliert über die rechtlichen Vorschriften zu informieren.


Da das Baurecht Sache der Länder ist, gibt es von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Regelungen. In Bayern, Berlin und Baden-Württemberg sind Wintergärten beispielsweise immer genehmigungspflichtig. Bauherren in Hessen und Nordrhein-Westfalen müssen hingegen erst ab einer Größe von 30 Quadratmetern eine Baugenehmigung für einen Wintergarten beantragen.


Aktuelle Informationen dazu, welche Bauvorhaben genehmigungsfrei sind, erhalten Sie online in der Landesbauordnung Ihres Bundeslandes. Alternativ erfragen Sie die Bestimmungen beim lokalen Bauamt.


Von Schwarzbau, also Bauen ohne Baugenehmigung, raten wir Ihnen eindringlich ab. Seit Google Street View und Google Earth fallen Schwarzbauten selbst im ländlichen Raum früher oder später auf. Dabei fallen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro an und Sie müssen die Bauten entfernen.

Erforderliche Unterlagen, um eine Baugenehmigung zu beantragen

In der Regel stellt der zuständige Architekt oder Bauplaner den Bauantrag für Sie. Zu den notwendigen Unterlagen für einen Neubau gehören unter anderem folgende Dokumente:


  • Bauzeichnung
  • Fachpläne in den Bereichen Statik, Entwässerung und Schallschutz 
  • Brandschutznachweis in Anpassung an die Gebäudeklasse
  • Angaben zur Erschließung
  • Technische Beschreibung des Objekts
  • Berechnung der entstehenden Flächenversiegelung 
  • Lageplan des Vermessungsamts 
  • Bauzahlenberechnung 
  • Höhenplan
  • Unter bestimmten Voraussetzungen, Zustimmungserklärung der Anlieger/ Nachbarn

So beantragen Sie eine Baugenehmigung

Zuständig für Ihren Bauantrag ist die lokale Bauaufsichtsbehörde. Als ersten Schritt holen Sie dort die nötigen Auskünfte ein. Die Anfrage schützt Sie auch vor Mehrkosten durch zusätzliche Planungen. 


Hier erfahren Sie beispielsweise, welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind. In Fachkreisen bezeichnet man die Gesamtheit der erforderlichen Pläne und Formulare als Bauvorlage.


Anschließend entwirft der Architekt die Pläne in Abstimmung mit Ihnen als Bauherren. Haben Sie die Bauvorlage eingereicht, beginnt die Baubehörde mit der Prüfung. 


Erhalten Sie die Genehmigung, ist diese drei Jahre lang gültig.

Baugenehmigung beantragen: Wann wird der Antrag abgelehnt?

Allerdings kommt es vor, dass die Bauaufsichtsbehörde Ihren Antrag mit Begründung ablehnt. Mögliche Gründe dafür sind:


Sie weichen in Ihren Plänen von den Bestimmungen des Bebauungsplans ab. Dann teilt Ihnen das Bauamt zum Beispiel mit, dass das geplante Gebäude nicht zum Ortsbild passt. 

Nachbarn legen Einspruch ein, etwa wegen zu geringem Abstand zur Grundstücksgrenze. 

Ihr Bauvorhaben bewirkt eine hohe Belastung angrenzender Flächen und Bauten. 


Unser Tipp: Suchen Sie stets das Gespräch mit den Behörden und einigen Sie sich auf einen Kompromiss. Oftmals reichen schon kleine Modifikationen, um die Baugenehmigung erfolgreich zu beantragen.

Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren beantragen

Für kleine und mittlere Bauvorhaben und Umbauten empfiehlt sich ein vereinfachtes Verfahren. Typischerweise reichen Sie dennoch alle Unterlagen ein, die Behörde prüft Ihre Pläne aber nur auszugsweise.


Eine weitere Möglichkeit ist das sogenannte Genehmigungsfreistellungsverfahren. Sofern die Bauaufsichtsbehörde nicht ausdrücklich Widerspruch einlegt, gilt ihr Bauantrag nach einer gesetzlichen Frist von vier bis sechs Wochen als genehmigt.

Mit kompetenten Planern beantragen Sie die Baugenehmigung ohne Verzögerungen

Das Baugenehmigungsverfahren kann im Einzelfall sehr komplex sein – besonders, wenn Ihr Bauvorhaben von den Bestimmungen der Landesbauordnung abweicht oder es sich um Sonderbauten handelt. 


Um Bauanträge erfolgreich zu stellen, benötigen Sie nicht nur einen kompetenten Architekten, sondern auch die Leistungen erfahrener Fachplaner in Bereichen wie Brandschutz und Schallschutz. Mit einem kompetenten Team vermeiden Sie Verzögerungen und stellen sicher, dass Ihr Objekt den höchsten Ansprüchen genügt.

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