Energieausweispflicht – Was müssen Eigentümer wissen?

Sept. 23, 2022

Möchten Sie sich von einer Immobilie trennen oder planen Sie einen Neubau?


Dann sollten Sie über die Energieausweispflicht Bescheid wissen. 


Der Energieausweis macht transparente Angaben zum energetischen Zustand von Wohngebäuden und Immobilien aller Art. Unter anderem werden die Heizungsart und das Baujahr berücksichtigt, um eine Immobilie in eine Energieeffizienzklasse einzuteilen. 


Wir verraten Ihnen, was es mit der Energieausweispflicht auf sich hat und was Sie in der Praxis beachten müssen.

Darum gibt es die Energieausweispflicht

Mieter können Wohngebäude dank des Energieausweises bezüglich des zu erwartenden Energieverbrauchs vergleichen. Neubauten oder Gebäude, die einer Sanierung oder Modernisierung unterzogen wurden, haben deutlich niedrigere Energiekosten. Unsanierte gebrauchte Immobilien hingegen haben einen oft unerwartet hohen Energieverbrauch. Die Energieausweispflicht schützt Interessenten vor Fehlkalkulationen.


Eigentümer und Vermieter hingegen bekommen mit dem Energieausweis ein einfaches Mittel an die Hand, um Energieausgaben zu senken. Ein vom Profi erstellter Energieausweis bringt Klarheit darüber, an welchen Stellen des Hauses Energie verschwendet wird. Durch eine neue Heizungsanlage oder eine fachgerechte Wärmeisolierung gewinnen Immobilien an Wert. 


Am Wohnungsmarkt sind Gebäude mit einer guten Energieeffizienzklasse sehr begehrt. Gerade aufgrund steigender Energiepreise gewinnt ein niedriger Energieverbrauch zunehmend an Signifikanz.


Der Gesetzgeber möchte mit der Energieausweispflicht Anreize zum nachhaltigeren Wohnen schaffen. Das kurbelt die Wirtschaft an und ist gleichzeitig ein wichtiger Baustein für eine grünere Zukunft.

Energieausweis mit Miniaturhaus

Wann sind Eigentümer von der Energieausweispflicht betroffen?

Die Energieausweispflicht kommt vorwiegend bei Immobilienverkauf und -vermietung zur Geltung.


Eigentümer aufgepasst: Spätestens bei der Besichtigung müssen Sie den Energieausweis Ihres Gebäudes unaufgefordert vorlegen. Es ist ihre Pflicht, Interessenten vollumfänglich über den Zustand einer Immobilie zu informieren. Der Energieausweis gehört hier inzwischen selbstverständlich dazu. 


Kommen Sie der Energieausweispflicht nicht nach, drohen empfindliche Strafen: Bis zu 15.000 € an Bußgeldern werden fällig.


Daneben betrifft die Energieausweispflicht auch alle Neubauten. Sowohl bei Wohngebäuden als auch bei gewerblichen Immobilien muss der Bauantrag einen Energieausweis enthalten.


In wenigen Fällen ist keine Einteilung in eine Energieeffizienzklasse erforderlich. Die Ausnahmeregelung umfasst unter anderem:


  • Denkmalgeschützte Gebäude
  • Gebäude mit weniger als 50 Quadratmetern Wohnfläche
  • Ferienhäuser und Wohngebäude, die weniger als vier Monate im Jahr genutzt werden
  • Immobilien, die keine Energie verbrauchen oder nicht geheizt werden
  • Gewächshäuser und Stallanlagen
  • Kirchen

Energieausweispflicht – Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis

Als Eigentümer können Sie der Energieausweispflicht auf unterschiedlichen Wegen nachkommen. Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis stellen unterschiedliche Herangehensweisen dar, um die energetischen Eigenschaften eines Gebäudes zu untersuchen.


  • Bedarfsausweis: Hier wird festgestellt, wie hoch der Energieverbrauch theoretisch sein sollte. Ein professioneller Energieberater untersucht die Immobilie dazu im Detail. Fenster, Außenwände, Heizungsanlagen und Decken – die Beurteilung bezieht die unterschiedlichsten Gebäudeparameter ein. Mit unseren Leistungen als Energieexperten verhelfen wir Ihnen zu einem aussagekräftigen Energieausweis, der auch Sanierungsempfehlungen ausspricht.
  • Verbrauchsausweis: Mit diesem Verfahren berechnet man die Energieeffizienzklasse aufgrund reeller Zahlen. Aus dem Energieverbrauch der letzten drei Jahre wird der Mittelwert gebildet. Dadurch ist der Verbrauchsausweis zwar weniger aufwändig, hat aber einen entscheidenden Nachteil: Der Energieverbrauch ist stark abhängig von der bisherigen Nutzungsart.


Bei Neubauten und Bestandsimmobilien (mit weniger als vier Wohnungen), deren Bauantrag vor November 1977 gestellt wurde, ist der Bedarfsausweis vorgeschrieben. Ansonsten haben Sie freie Wahl.

Neuerungen bei der Energieausweispflicht seit Mai 2021

Bereits seit 2014 ist der Energieausweis beim Verkauf oder der Vermietung Pflicht. Im Mai 2021 wurde das Gebäudeenergiegesetz erweitert.


Die neue Fassung des Gesetzes legt besonderen Wert darauf, dass CO₂-Emissionen im Energieausweis transparent dargestellt werden. Zudem sind Klimaanlagen Teil der Untersuchung.


Diese Neuerungen sind übrigens nicht nur für Neubauten relevant. Der Energieausweis ist zehn Jahre lang gültig. Nach Ablauf müssen Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung erneut untersuchen lassen. 


Beachten Sie die genannten Rahmenbedingungen, stellt die Energieausweispflicht beim Verkauf oder der Vermietung aber keine Hürde dar.

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