Fluchtwege erstellen - ATP Kneitz kann helfen

Apr. 19, 2021
Diplom Ingenieur (FH) Klaus Kneitz ist Fachmann in der Erstellung von Fluchtwegeplänen. Mit seiner Firma ATP Kneitz nimmt er seinen Kunden den Kampf durch den Dschungel der Vorgaben ab. Er berät umfassend und erstellt professionelle Fluchtwege.
Wer einen Fachmann zu Hilfe holt, der kann sichergehen, dass er einen sicheren und den Normen entsprechenden Fluchtplan bekommt. Zusätzlich kann ein Fachmann einem viel Zeit ersparen.
ATP Kneitz berücksichtigt gerne auch persönliche Anforderungen und hilft seinen Kunden, den Fluchtplan in ein umfassendes Brandschutzkonzept einzubinden.

Wozu sind Fluchtwege da und was man über sie wissen muss

Wer sich in öffentlichen Gebäuden schon mal genauer umgeschaut hat, der hat mit Sicherheit auch schon mal einen Fluchtwegplan gesehen. Ebenfalls kann man häufig ein grünes Schild entdecken, das ein weißes Männchen, eine weiße Tür und einen Pfeil abbildet, der in eine Richtung weist. Das ist das offizielle Zeichen für den Fluchtweg. Im Falle einer nötigen Flucht, beispielsweise aufgrund eines Feuers, soll der Fluchtweg alle Personen, die sich im Gebäude befinden, schnell und sicher nach draußen leiten. Da es in der Not schnell gehen muss und es bei einem Brand häufig zu Stromausfall oder starker Rauchentwicklung kommt, muss der Weg immer frei zugänglich und gut passierbar sein. Bei der Erstellung eines sicheren Fluchtweges und eines dazugehörigen Fluchtwegplanes müssen viele Komponenten beachtet werden. Um sicherzugehen, dass der Fluchtwegplan so sicher wie möglich ist, empfiehlt es sich einen Fachmann zurate zu ziehen, der sich mit dem Thema auskennt. Schließlich kann ein solcher Plan im Notfall über Leben und Tod entscheiden.

Fluchtwege erstellen - ATP Kneitz kann helfen

Im Dschungel der gesetzlichen Vorgaben den Überblick behalten

Zu so einem wichtigen Thema wie Brandschutz und Fluchtwege gibt es in Deutschland jede Menge Regelungen, die sicherstellen, dass unsere hohen Sicherheitsstandards in der Öffentlichkeit eingehalten werden. So sind Arbeitgeber gemäß § 4 Abs. 4 der Arbeitsstättenverordnung (ArbstättV) unter bestimmten Voraussetzungen dazu verpflichtet, einen Flucht- und Rettungsplan aufzustellen. Wie genau ein Fluchtwegplan zu erstellen ist, wird in den technischen Regeln für Arbeitsstätten spezifiziert. Zudem ist es wichtig, dass Fluchtwegpläne immer ähnlich aufgebaut sind und dass gleiche Symbole für Pläne und Beschilderung verwendet werden. Denn in einem Notfall kommt es darauf an, dass die Fliehenden den Plan schnell erkennen und verstehen. Eine lange Suche nach Schildern und Legenden kann verhindert werden, indem man sich innerhalb der EU auf einheitliche Symbole und Farben einigt. Dafür ist unter anderem die DIN ISO 23601 erstellt worden. Bei weiteren Fragen rund um dieses Thema steht das Ingenieurbüro ATP Kneitz gerne zur Verfügung.

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