Was sind Bautechnische Nachweise

Dez. 15, 2020

 

Verschiedene bautechnische Nachweise sind Voraussetzung für eine Baugenehmigung. Die Vorschriften dazu sind in der Musterbauordnung enthalten. Zu diesen Nachweisen zählen der Brandschutz und der Schallschutz.

 

Der Brandschutznachweis ist Teil der Brandschutzplanung. Er muss bereits vor der Baugenehmigung eingereicht werden. Das Deutsche Institut für Bautechnik gibt jedes Jahr die Muster-Verwaltungsvorschrift Technischer Baubestimmungen heraus. In dieser sind die Mindestanforderungen für Schallschutz enthalten.

 

Brandschutzmaßnahmen – retten Leben und Objekte

Das Brandschutzkonzept enthält alle erforderlichen Brandschutzmaßnahmen. Diese werden schriftlich und zeichnerisch festgehalten. Der Brandschutz wird in drei Felder eingeteilt. Diese sind der bauliche Brandschutz, der anlagentechnische Brandschutz und der organisatorische Brandschutz.


Geregelt ist der Brandschutz in den Landesbauordnungen der Bundesländer. Zumeist sind die Ersteller von Bauvorlagen berechtigt, die Nachweise für den Brandschutz zu erstellen. Die Regelungen sind von den Gebäudeklassen abhängig. Die Musterbauordnung legt fest, dass beispielsweise für Sonderbauten, Großgaragen und Gebäuden der Gebäudeklasse 5 der Nachweis von einem Prüfingenieur oder der Bauaufsicht geprüft werden muss. Bei Wohngebäuden der Gebäudeklasse 4 gibt es in einigen Bundesländern Ausnahmen von dieser Prüfung.


Gibt es keinen separaten Brandschutznachweis, gelten die eingereichten Planungsunterlagen als Nachweis. Dies kann zu Haftungsrisiken bei dem einreichenden Architekten führen. Da es schon bei Wohngebäuden der Klasse 3 zu Abweichungen im Baurecht kommen kann, ist das Hinzuziehen eines Sachverständigen für Brandschutz sinnvoll. In enger Zusammenarbeit mit dem ausführenden Architekten kann so bereits im Vorfeld ein speziell an den Bau angepasstes Brandschutzkonzept entwickelt werden.

Bautechnischer Nachweis

Schallschutz – Qualität des Bauvorhabens

Der Schallschutznachweis ist Teil im Baugenehmigungsverfahren. Die MBO legt fest, dass Gebäude einen Schall- und Erschütterungsschutz haben müssen. Hier werden die Grenzwerte für die verschiedenen Lärmquellen festgelegt. Zu den bedeutenden Störfaktoren zählt der Außenlärm. Das betrifft den Straßenlärm, den Lärm von Nachbarn oder Gewerbebetrieben. Weitere Lärmquellen sind der Trittschall und Luftschall. Der Luftschallschutz dient der Schallabsorption in Räumen und Treppenhäusern. Das richtige Material bei Wohnungstrenndecken und Bodenbelägen wirkt sich auf den Trittschallschutz positiv aus. Die Anforderungen an den Außenlärmschutz und Trittschallschutz wurden in den letzten Jahren verschärft. Eine große Rolle bei der unerwünschten Lärmentwicklung spielen auch Gebäude technische Anlagen, wie beispielsweise die Wasserversorgung und die Abwasseranlage.

 

Bereits bei der Planung muss darauf geachtet werden, dass sich Schall nicht in Nebenräume ausbreitet. Wände und Fenster müssen so konstruiert werden, dass sie den Schall im Raum absorbieren. Baumaterialien wie Glas, Beton oder Holz haben unterschiedliche schalltechnische Eigenschaften.

 

Ein Schallschutznachweis ist beispielsweise für Mehrfamilienhäuser, Schulen und Herbergen vorgeschrieben. Auch für Altbauten gilt der Schallschutz, wobei hier Ausnahmen möglich sind.

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