Wer darf einen Flucht- und Rettungsplan erstellen?

Nov. 11, 2020

Flucht- und Rettungspläne sind in Deutschland eine sicherheitsrelevante Pflichtausstattung, die in verschiedenen Bereichen des öffentlichen Lebens eingesetzt werden und dort aktiv zur Rettung von Leben beitragen sollen. Demnach sind diese Pläne besonders in öffentlichen Einrichtungen und Gebäuden sowie in Unternehmensstandorten und im Gastgewebe vorzufinden.

 

Dabei ist die Aufgabe dieser Pläne klar festgelegt. Demnach sollen die Pläne Personen im Notfall über das richtige Verhalten aufklären. Des Weiteren sollen diese einen Überblick über das Gebäude sowie dessen Flucht-, Rettungs- und Alarmierungsmöglichkeiten verschaffen. Somit dient ein Flucht- und Rettungsplan primär als Informationsträger, der nicht nur Fluchtwege und Rettungswege deutlich macht, sondern darüber hinaus auch Maßnahmen zur richtigen Evakuierung und Brandbekämpfung eines Gebäudes vermittelt.

 

Auf Grundlage dieser großen Bedeutung sind die Flucht- und Rettungspläne zudem ein wichtiger Bestandteil von Brandschutz- und Evakuierungskonzepten.

Wie muss ein Flucht- und Rettungsplan aufgebaut sein?

Der Aufbau eines Flucht- und Rettungsplanes wird in Deutschland nach DIN ISO 23601 streng geregelt. Hierin sind beispielsweise Angaben zum konkreten Aufbau, die wesentlichen Bestandteile sowie die Größenverhältnisse klar definiert. Demnach sollte ein Flucht- und Rettungsplan unter anderem ein Grundriss des jeweiligen Gebäudes enthalten, der entsprechenden Vorschriften zur Farbe, Maßstab und Mindestwanddicke erfüllt. Zudem sollten im Grundriss Fluchtwege und Rettungswege mit ihrem Verlauf verzeichnet werden.


Des Weiteren ist für die Vollständigkeit auch die Lage der Notausgänge, der Notfall- und Rettungsausrüstung sowie der Brandbekämpfungseinrichtung zu vermerken. Auch die Lage der Sammelplätze, der Standort des Betrachters, besondere Verhaltensregeln sowie eine Legende von Symbolen und Zeichen sollten auf dem Plan ausgewiesen werden.

Flucht- und Rettungsplan erstellen - Wer darf das?

Wer ist für die Erstellung eines Flucht- und Rettungsplanes berechtigt?

Grundsätzlich ist jede Person, die ein umfassendes Wissen über den organisatorischen und baulichen Brandschutz nachweisen kann sowie über fundierte Kenntnisse hinsichtlich der geltenden Norm DIN ISO 23601 verfügt, in der Lage, einen Flucht- und Rettungsplan zu erstellen. Diese Qualifikationen sollten im Idealfall durch entsprechende Nachweise belegt werden. Hierfür kommt unter anderem eine themenrelevante Ausbildung oder ein entsprechendes Studium zum Sicherheitstechniker infrage. Denn grundsätzlich ist die Sicherheitstechnik der richtige Ansprechpartner für die Erstellung und Anbringung makelloser Flucht- und Rettungspläne.


Neben einer Ausbildung oder einem Studium besteht zudem die Möglichkeit über eine zertifizierte Stelle, wie beispielsweise dem TÜV oder der DEKRA, eine Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten zu machen. Hierbei handelt es sich um ein eintägiges Seminar, bei dem unterschiedliche Themenbereiche behandelt und in einer Abschlussprüfung abgefragt werden. Abgeschlossen wird dieses Seminar mit einem Zertifikat der jeweiligen Stelle, das ebenfalls zur Erstellung und Anbringung von Flucht- und Rettungsplänen befähigt.



Strikte Vorgaben nach DIN ISO 23601


Die Struktur von Flucht- und Rettungsplänen unterliegt in Deutschland strengen Normen, insbesondere der DIN ISO 23601. Diese Norm legt nicht nur den Aufbau und die Bestandteile fest, sondern auch genaue Vorgaben zu Farben, Maßstab und Mindestwanddicke. Der Plan sollte detaillierte Informationen zu Fluchtwegen, Rettungsmitteln und Sammelplätzen enthalten.


Kontinuierliche Überprüfung und Aktualisierung


Um die Effektivität von Flucht- und Rettungsplänen zu gewährleisten, ist eine regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung unerlässlich. Neue bauliche Änderungen, Sicherheitsvorschriften oder technologische Fortschritte erfordern Anpassungen, um im Notfall optimal handeln zu können.


Digitalisierung von Flucht- und Rettungsplänen


Die fortschreitende Digitalisierung bietet die Möglichkeit, Flucht- und Rettungspläne elektronisch zu verwalten. Digitale Pläne ermöglichen eine schnellere Aktualisierung und vereinfachen die Zugänglichkeit für Sicherheitspersonal und Rettungskräfte. Dieser Trend spiegelt sich in modernen Sicherheitskonzepten wider.


Schulungen und Sensibilisierung


Neben der Erstellung und Aktualisierung der Pläne ist die Schulung von Mitarbeitern und Bewohnern entscheidend. Regelmäßige Schulungen sensibilisieren für die Bedeutung der Pläne und fördern das korrekte Verhalten im Notfall.


Zusammenarbeit mit Behörden und Rettungsdiensten



Die Zusammenarbeit mit lokalen Behörden und Rettungsdiensten ist ein Schlüsselfaktor. Ein abgestimmtes Vorgehen und die regelmäßige Abstimmung mit den Einsatzkräften stellen sicher, dass Flucht- und Rettungspläne den aktuellen Standards entsprechen und im Ernstfall effizient umgesetzt werden können.


Internationale Standards und Best Practices


Die Beachtung internationaler Standards und bewährter Praktiken ist entscheidend, insbesondere wenn es um die Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen für global agierende Unternehmen oder internationale Einrichtungen geht. Die Anpassung an unterschiedliche gesetzliche Anforderungen und kulturelle Gegebenheiten ist hierbei von großer Bedeutung.


Die Bedeutung von Flucht- und Rettungsplänen für verschiedene

Branchen


Flucht- und Rettungspläne sind branchenübergreifend von essenzieller Bedeutung und tragen dazu bei, die Sicherheit in verschiedenen Umgebungen zu gewährleisten. Die Anforderungen an die Erstellung und Umsetzung solcher Pläne können jedoch je nach Branche variieren.


Industrieanlagen und Produktionsstätten


In Industrieanlagen und Produktionsstätten ist die Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen besonders komplex. Hier spielen nicht nur die räumlichen Gegebenheiten eine Rolle, sondern auch die Art der produzierten Güter und die spezifischen Gefahren ist von Bedeutung. Eine enge Zusammenarbeit mit Sicherheitsexperten und Ingenieuren ist unabdingbar, um umfassende Pläne zu erstellen, die sowohl betriebliche Abläufe als auch Sicherheitsaspekte berücksichtigen.

Bildungseinrichtungen


In Schulen, Universitäten und anderen Bildungseinrichtungen sind Flucht- und Rettungspläne entscheidend, um die Sicherheit von Schülern, Studenten und Lehrkräften zu gewährleisten. Neben den üblichen Aspekten müssen besondere Herausforderungen wie die Evakuierung großer Menschenmengen und die Berücksichtigung von barrierefreien Fluchtwegen berücksichtigt werden.


Gesundheitswesen


Im Gesundheitswesen sind Flucht- und Rettungspläne notwendig, um eine geordnete Evakuierung von Patienten und Mitarbeitern sicherzustellen. Hier sind besonders die Anforderungen an die Barrierefreiheit und die Integration von medizinischen Geräten in die Evakuierungsprozesse zu beachten.


Gastronomie und Hotellerie


Restaurants, Hotels und andere Einrichtungen im Gastgewerbe müssen spezielle Sicherheitsmaßnahmen in ihre Flucht- und Rettungspläne integrieren. Dazu gehören nicht nur Evakuierungswege, sondern auch Maßnahmen zur Brandbekämpfung und die Schulung des Personals für den Umgang mit Gästen in Notsituationen.


Einzelhandel


Auch im Einzelhandel sind Flucht- und Rettungspläne unerlässlich. Neben den üblichen Sicherheitsaspekten müssen hier spezielle Maßnahmen für den Umgang mit Kundenströmen und die Sicherheit von Mitarbeitern während eines Notfalls berücksichtigt werden.


Fortlaufende Optimierung und Schulungen


Unabhängig von der Branche ist eine fortlaufende Optimierung der Flucht- und Rettungspläne entscheidend. Regelmäßige Schulungen für Mitarbeiter und Simulationen von Notfallsituationen tragen dazu bei, die Wirksamkeit der Pläne zu erhöhen und die Reaktionszeiten im Ernstfall zu minimieren.



Schlüsselrolle im Sicherheitsmanagement: Flucht- und Rettungspläne


Flucht- und Rettungspläne sind mehr als nur Notfalldokumente – sie sind ein integraler Bestandteil eines umfassenden Sicherheitsmanagements. Durch kontinuierliche Überprüfung, Digitalisierung, Schulungen und internationale Ausrichtung können Unternehmen und Einrichtungen sicherstellen, dass sie im Ernstfall optimal vorbereitet sind.


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