Sicherheits- und Gesundheitskoordinator für Baustellen – Bedeutung des SiGeKo
Dass auf Baustellen die Arbeitssicherheit nicht vernachlässigt werden darf, steht außer Frage. Als Bauherr müssen Sie sich allerdings nicht allein um die Planung und Umsetzung von Schutzmaßnahmen kümmern.
Bei zahlreichen Bauvorhaben ist ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) von Bedeutung.
Die Bestellung eines SiGeKos ist in der Baustellenverordnung vorgeschrieben, sofern mehrere Dienstleister gleichzeitig Aufgaben auf der Baustelle erfüllen. Seit 1998 besteht diese Pflicht nach § 3 der Baustellenverordnung.
Ein SiGeKo ist von großer Bedeutung für die erfolgreiche Durchführung der Bauarbeiten: Er ist in die
zeitliche Organisation des Bauprozesses eingebunden und vermeidet mit seiner Arbeit
Gefährdungen auf der Baustelle.

Bei welchen Baustellen ist ein SiGeKo von Bedeutung?
Aus unserer Sicht ist die Beauftragung eines Sicherheits- und Gesundheitskoordinators für alle professionellen Bauprojekte zu empfehlen.
Unter rechtlichen Gesichtspunkten ist die Beauftragung eines SiGeKos nicht immer von Bedeutung:
Sofern die Arbeiten von nur einem Arbeitgeber ausgeführt werden, schreibt die Baustellenverordnung keine Beauftragung vor.
In der Realität führt diese Handhabung potenziell zu Schwierigkeiten:
Falls sich im Laufe des Bauprozesses herausstellt, dass ein weiterer Dienstleister hinzugezogen werden sollte, wird ein Sicherheitskoordinator notwendig. Daneben müssen Sie in der Planung die Grundsätze nach § 4 des Arbeitsschutzgesetzes beachten – hier kann ein SiGeKo wichtige Beiträge leisten.
Für folgende Bauvorhaben müssen Sie einen SiGeKo beauftragen:
- Alle Baustellen mit mehreren Arbeitgebern
- Für gefährliche Arbeiten muss ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan vorgelegt werden. Ein SiGeKo kann Risiken kompetent einschätzen und übernimmt die Anfertigung des Plans.
Breites Aufgabenfeld, große Bedeutung – Ein SiGeKo setzt die Baustellenverordnung um
Die Bedeutung eines SiGeKos für Ihr Bauprojekt wird beim Blick auf dessen zahlreiche Aufgabenbereiche ersichtlich:
- Im SiGe-Plan werden die Arbeiten chronologisch dargestellt. Dabei weist der Gesundheitsschutzkoordinator auf Gefährdungen hin und stellt daraus folgende Schutzmaßnahmen vor. Diese Gefährdungen ergeben sich häufig aufgrund von Wechselwirkungen zwischen den gleichzeitig stattfindenden Arbeiten verschiedener Betriebe.
- Der Gesundheitsschutzplan muss realistisch umsetzbar sein und richtet sich nach den übergeordneten Planungen.
- Der SiGeKo fertigt eine sogenannte “Unterlage” für die Baustellenbenutzung an. Diese dient Arbeitern als wichtige Information über die spezifischen Auflagen des Arbeitsschutzes auf der Baustelle.
- Während der Bauarbeiten passt der SiGeKo den Gesundheitsschutzplan bei Bedarf flexibel an. Der Fachmann achtet auf die Einhaltung des Arbeitsschutzes und führt
Sicherheitsbegehungen durch.
Jobanforderungen für SiGeKos
Sofern der Bauherr über ausreichende Vorerfahrung verfügt, kann er selbst die Rolle des Sicherheitskoordinators erfüllen. Andernfalls muss er einen Dritten beauftragen, der das gesetzlich vorgeschriebene Anforderungsprofil erfüllt:
- Ein Minimum von zwei Jahren Berufserfahrung in der Planung, Organisation und Durchführung von Bauvorhaben
- Nachweisliche Kenntnisse im Fachbereich Bau. Diese besitzen Architekten, Bauplaner, Bauingenieure oder Baumeister und -techniker
- Umfangreiche Kenntnisse über den Arbeitsschutz
- Spezielle Koordinatoren-Kompetenzen
Durch Fortbildungen können Fachleute aus der Baubranche die erforderlichen Kenntnisse zum
Arbeitsschutz auf Baustellen
erlangen.
Fazit zu den Aufgaben eines SiGeKos
Während der Planungsphase kann ein SiGeKo die Ausschreibung unterstützen. Beispielsweise ist arbeitet er daran, terminliche Komplikationen aufgrund von Gefährdungen bei gewissen Arbeitsschritten im Voraus zu erkennen.
Zudem kann der Koordinator Vorankündigungen bei den zuständigen Behörden erleichtern, weil professionelle Sicherheitskonzepte von Beginn an eingesehen werden können.
Für Sie als Bauherr garantieren die Leistungen eines SiGeKos, dass die Baustellenverordnung und das Arbeitsschutzgesetz eingehalten werden.
Mit der
kompetenten Koordination beteiligter Baufirmen auf der Baustelle trägt er maßgeblich zum
Erfolg Ihres Projekts bei.