Alle Infos zur Baustellenverordnung
Die Sicherheitsbestimmungen auf Baustellen in Deutschland gehören zu den strengsten weltweit. Zuständen wie beim Bau der Fußballstadien für die WM in Katar schiebt der Gesetzgeber damit einen Riegel vor: Der Schutz der Beschäftigten steht über allem – auch über dem wirtschaftlichen Erfolg des Bauvorhabens.
Das Wachstum der Baubranche in den letzten Jahrzehnten zeigt, dass Schutzvorschriften und schwarze Zahlen dabei problemlos vereinbar sind. Seit 1998 ist die Baustellenverordnung in Deutschland in Kraft. Als zentrales Regelwerk für den Arbeitsschutz auf Baustellen ist die Verordnung für alle Bauprojekte bindend.
Wir werfen einen genaueren Blick auf die Baustellenverordnung. Was möchte sie erreichen? Welche Pflichten haben Bauherren? Und wie setzen Sie die Richtlinien bei Ihrem Projekt praktisch um?

Ziele der Baustellenverordnung
Erklärtes Ziel der Baustellenverordnung ist es, eine “wesentliche Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten auf Baustellen” zu erreichen – so §1 der BaustellV.
Zusätzlich zum Arbeitsschutzgesetz schafft die Verordnung weitere Sicherheitsstandards für Arbeitnehmer.
Dass dies nötig ist, zeigen die Statistiken: Zwar ist die Zahl der Todesfälle auf Baustellen stark rückläufig, die Baubranche bleibt aber die Branche mit dem höchsten Unfallrisiko. Zudem fallen Verletzungen tendenziell schwerer aus.
Die Baustellenverordnung schließt ausdrücklich auch Umbauten, Sanierungen und Abrisse ein.
Was bedeutet die Baustellenverordnung für Bauherren?
Bauherren sind laut der Verordnung die Personen, welche die Arbeiten veranlassen. Als Auftraggeber sind Sie maßgeblich für die Sicherheit der Baustelle verantwortlich. Ihre Rolle ist der eines Autofahrers ähnlich, der die Verkehrstauglichkeit des Fahrzeugs sowie die Sicherheit der Insassen überprüfen muss.
Vernachlässigen Bauherren ihre rechtlichen Pflichten, kann dies als Straftat gewertet werden, falls sie Arbeiter gefährden.
Zwei Wochen vor Beginn der Arbeiten muss der Bauherr das Bauvorhaben bei der zuständigen Aufsichtsbehörde ankündigen, wenn:
- der Umfang 30 Arbeitstage überschreitet und mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig auf der Baustelle tätig sind
- oder wenn der zu erwartende Arbeitsaufwand mehr als 500 Personentage beträgt.
Die Baustellenverordnung in der Praxis umsetzen
Der Gesetzgeber ist sich bewusst, dass Bauherren meist wenig Know-how in Sachen Baustellensicherheit besitzen. Deshalb muss der Auftraggeber für die Baustelle einen Koordinator beauftragen, falls mehrere Gewerke auf dem Gelände Arbeiten ausführen.
Die Baustellenverordnung sieht vor, dass Sie den Koordinator bereits in der Planungsphase bestellen.
Wir empfehlen Ihnen: Beauftragen Sie in jedem Fall einen Fachmann für die Koordination – unabhängig davon, ob Sie dazu verpflichtet sind. Achten Sie darauf, Verantwortlichkeiten schriftlich zu klären.
Der SiGeKo sorgt für Sicherheit gemäß der Baustellenverordnung
Innerhalb der Baustellenverordnung ist das Gesundheits- und Sicherheitskonzept eines der wichtigsten Hilfsmittel, um Arbeiter zu schützen. Dieses Konzept fertigt der sogenannte SiGeKo (Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator) an.
Zu den
Leistungen des SiGeKos gehört es, Gefährdungslagen in der Planung zu erkennen und Arbeitsabläufe entsprechend anzupassen. Allerdings ist der SiGeKo nicht weisungsbefugt. So bleibt es die Aufgabe des Bauherren, die Sicherheitskonzepte durchzusetzen.
Sicherheitsrelevante Aspekte fließen zudem in die sogenannte Unterlage für die Gewerke ein. Diese informiert die Arbeitgeber unter anderem über individuelle Risiken der Baustelle.
Während der Bauphase überwacht der SiGeKo die Arbeiten und erkennt so eventuelle Gesundheitsrisiken schnellstmöglich.
Baustellenverordnung: Vertrauen Sie für Ihr Vorhaben auf Experten
Die Baustellenverordnung verlangt von Ihnen als Auftraggeber Verantwortlichkeit und Organisationsbereitschaft. Gerade deshalb ist es essenziell, sich professionelle Unterstützung zu sichern. Erfahrene Sicherheitskoordinatoren minimieren Unfallrisiken auf der Baustelle. Zudem sorgen Sie dafür, dass Ihr Projekt alle Maßgaben der Baustellenverordnung berücksichtigt. Das schützt Sie vor Baustopps und Verzögerungen.
Als Servicepartner stehen wir von ATP-Kneitz Ihnen von der Planung bis zur bezugsfertigen Immobilie zur Seite. Wir übernehmen für Ihr Bauvorhaben die Rolle des SiGeKos und fertigen außerdem bautechnische Nachweise, beispielsweise Brandschutznachweise, an.
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